Am 12. Dezember 2012 verstarb der britische Pilot Richard Mark Westgate unerwartet in Amsterdam. Dort hielt er sich seit dem Frühjahr 2012 zwecks medizinischer Behandlung auf, nachdem seine Ärzte in England ihm nicht helfen konnten.

Westgate flog zuletzt Flugzeuge vom Typ Airbus A319-A321 für British Airways. Im September 2011 wurde er flugdienstuntauglich. Vor seinem Tod wurde er mit Nerven- und Hirnverletzungen, wahrscheinlich ausgelöst durch neurotoxische Kontamination der Atemluft in den von ihm geflogenen Flugzeugen, diagnostiziert.

Im Zusammenhang mit Westgate wird von einigen Medien und Interessengruppen oft behauptet, er sei am „aerotoxischen Syndrom“ verstorben. Diese Schlussfolgerung ist bis zum heutigen Zeitpunkt unzulässig. Da Westgate britischer Staatsbürger gewesen ist, obliegt die Feststellung seiner Todesursache einem speziellen gerichtlichen Verfahren nach britischem Recht. Dieses Verfahren wurde nach seinem Tod durch den für Westgate zuständigen Coroner (ein unabhängiger Leichenbeschauer im Range eine Untersuchungsrichters) eingeleitet und dauert an (Stand Frühjahr 2016). Es obliegt einzig und allein dem hierzu befugten Gericht am Ende dieses Verfahrens eine Todesursache zu bestimmen.

Wesentlich ist aber in diesem Zusammenhang, dass Westgate bereits zu Lebzeiten verfügt hat, dass sein Körper nach seinem Tod für medizinisch-wissenschaftliche Untersuchungen zur Verfügung steht, um die Auswirkungen von kontaminierter Kabinenluft auf den menschlichen Körper umfassend zu erforschen. Dies war bisher nicht möglich, da hierzu schwerwiegende Eingriffe in verschiedene Organe, wie beispielsweise das Gehirn, Nervenstränge und auch den Herzmuskel nötig wären. Eingriffe die noch lebende Betroffene kaum freiwillig oder unfreiwillig über sich ergehen lassen möchten, nicht zuletzt wegen der damit verbundenen Risiken.

Die Ergebnisse dieser Untersuchungen, die nach dem Tod von Herrn Westgate durch ein Team von internationalen Medizinern und Wissenschaftlern durchgeführt wurden, sind am 26. Juli 2014 in einer Fallstudieveröffentlicht worden. Dies geschah in Absprache und mit dem Einverständnis des zuständigen Untersuchungsrichters, zumal die beteiligten Wissenschaftler aufgrund ihrer in den Untersuchungen gewonnenen Erkenntnissen die Notwendigkeit sahen, die Öffentlichkeit umfassend und zeitnah über diese Feststellungen zu unterrichten, ohne dabei aber den ordentlichen Fortgang des Verfahrens zu gefährden.

Für Irritationen scheint in diesem Zusammenhang auch immer wieder der Umstand zu sorgen, dass bei der Obduktion Pentobarbiturate in Blut und Gewebe des Verstorbenen festgestellt wurden. Dieses verschreibungspflichtige sehr starke Schmerzmittel ist im freien Handel in Europa nicht mehr erhältlich.  Es wird aber von Sterbehilfeorganisationen zur Selbsttötung vermittelt. Ob Westgate allerdings beabsichtigt hat Suizid zu begehen ist nicht erwiesen. Verschiedene, nach seinem Tod polizeilich ermittelte Fakten sprechen eher dagegen. Vielmehr wird vermutet, dass er das Mittel wegen seiner stark ausgeprägten Schmerzen und ohne Konsultation oder Wissen seiner behandelnden Ärzte eingenommen hat. Hinsichtlich der forensisch-pathologischen Feststellungen in Bezug auf die bei Westgate gefundenen Nerven- und Organschädigungen ist es jedoch unerheblich, da diese Befunde ausdrücklich nicht auf die Einnahme und Wirkung dieses Medikaments zurückzuführen sind.

Sozusagen hat das „Vermächtnis“ von Richard Westgate es damit ermöglicht erstmalig forensisch-pathologische Erkenntnisse über die durch kontaminierte Kabinenluft hervorgerufenen Schädigungen im menschlichen Organismus zu gewinnen. Diese und andere – bislang noch unveröffentlichte – Fakten aus der Krankheitsgeschichte des ehemaligen British Airways Piloten haben den zuständigen Coroner am 16. Februar 2015 dazu veranlasst eine amtliche Mitteilung zu veröffentlichen. Die Mitteilung ist adressiert an den ehemaligen Arbeitgeber von Westgate, die Fluggesellschaft British Airways sowie deren Aufsichtsbehörde, die britische Civil Aviation Administration (CAA UK). Der Corner teilt darin Arbeitgeber und Aufsichtsbehörde seine Sorge mit, dass es zu weiteren Todesfällen (durch möglicherweise erkrankte Piloten beim Führen von Flugzeugen) kommen kann, wenn nicht umgehend Abhilfemassnahmen eingeleitet würden. Auch wird damit erstmals amtlich festgestellt, dass sich Chemikalien aus der Stoffgruppe der Organophosphate in der Atemluft von Flugzeugen befinden und diese zu Gesundheitsschäden bei den Insassen (Besatzungen und Passagiere) führen können.

Der Film begleitet über zwei Jahre die Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Tod von Richard Westgate und zeigt auch Interviews mit den an den Untersuchungen beteiligten Wissenschaftlern aus den USA, Holland und dem Vereinigten Königreich. Dies war nur aufgrund einer speziellen schriftlichen Vereinbarung mit dem „Westgate Research Team“ und dem Autoren und Regisseur des Films, dem Berliner Journalisten Tim van Beveren möglich. Ursprünglich war auch der Westdeutsche Rundfunk (WDR) Teil dieser Vereinbarung, aber der öffentlich-rechtliche Sender hat nach Ansicht des Westgate Research Teams in wesentlichen Teilen gegen diese Vereinbarung verstossen und dabei sogar ein Interview mit einem ihrer Wissenschaftler („die Story – Nervengift im Flugzeug“,ausgestrahlt am 07. Juli 2014) unzulässig manipuliert, was schliesslich sogar in einer Programmbeschwerde gipfelte.

Es bleibt anzumerken, dass aufgrund der durch die bei Herrn Westgate durchgeführte Autopsie neue Verfahren etabliert werden konnten, die seit 2014 auch bei anderen, plötzlich verstorbenen Flugbesatzungs-mitgliedern Anwendung gefunden haben. Alarmierend ist in diesem Zusammenhang aus Sicht der Wissenschaftler, dass bei allen so obduzierten Personen eine gravierende Schädigung im Herzmuskelgewebe festgestellt werden konnte (medizinischer Fachbegriff: lymphozitäre Myocarditis) und andere für diese Schädigungen möglicherweise ursächliche Erkrankungen im Wege von Differentialdiagnosen ausgeschlossen werden konnten. Über einen dieser weiteren Fälle wurde erstmalig am 15. Juli 2015, anlässlich der Premiere des Films „Ungefiltert eingeatmet“ in Berlin in einer Pressekonferenz berichtet.

Im Zusammenhang mit diesen und weiteren neuen Erkenntnisse sind derzeit im Vereinigten Königreich mehrere Klagen gegen Fluggesellschaften von erkrankten Mitarbeitern anhängig. Auch in weiteren Todesfällen laufen Verfahren, analog zu dem Verfahren von Herrn Westgate.

Am 17. März 2016 kam es in diesem Zusammenhang auch zu einer viel beachteten Anhörung im britischen Unterhaus mit Fragen von Abgeordneten an den britischen Verkehrsminister.